Ratgeber · 1 Min. Lesezeit

Dienstwagen versteuern: e-tron, e-hybrid oder TDI?

Wie Elektro-, Plug-in-Hybrid- und Diesel-Dienstwagen versteuert werden und was das bei einem Audi A6 e-tron, A5 e-hybrid oder A6 TDI konkret bedeutet.

Beim Dienstwagen entscheidet oft nicht die Rate, sondern der geldwerte Vorteil auf dem Lohnzettel. Die Unterschiede zwischen den Antrieben sind groß — so groß, dass sie die Fahrzeugwahl fast allein entscheiden können.

Die drei Sätze

  • Elektroauto: Versteuert werden 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises pro Monat, solange der Listenpreis die gesetzliche Obergrenze nicht überschreitet (für Neuanschaffungen ab Juli 2025 100.000 Euro). Darüber gilt 0,5 Prozent.
  • Plug-in-Hybrid: 0,5 Prozent, wenn das Fahrzeug mindestens 80 Kilometer elektrische Reichweite hat oder höchstens 50 g/km CO₂ ausstößt.
  • Verbrenner: 1 Prozent des Bruttolistenpreises.

Dazu kommt jeweils der Anteil für den Arbeitsweg (0,03 Prozent je Entfernungskilometer, bei Elektro und Plug-in entsprechend reduziert). Die Regeln ändern sich gelegentlich — lassen Sie die aktuelle Lage für Ihren Fall von Ihrem Steuerberater bestätigen.

Ein Beispiel mit runden Zahlen

Ein A6 Avant e-tron mit rund 70.000 Euro Listenpreis bedeutet beim 0,25-Prozent-Satz einen geldwerten Vorteil von etwa 175 Euro pro Monat (ohne Arbeitsweg). Ein vergleichbar ausgestatteter A6 Avant TDI für 70.000 Euro läge bei 700 Euro. Je nach Steuersatz macht das netto mehrere hundert Euro im Monat aus.

Ein A5 Avant e-hybrid mit bis zu 110 Kilometern elektrischer Reichweite erfüllt die 80-Kilometer-Grenze und wird mit 0,5 Prozent versteuert — für alle, die nicht überall laden können, ein guter Mittelweg.

Was der Arbeitgeber wissen sollte

Für das Unternehmen zählen Leasingrate, Wartung und Restwert. Elektroautos sind in der Wartung meist günstiger, weil Ölwechsel und viele Verschleißteile entfallen. Strom, den Mitarbeitende im Betrieb laden, ist für sie steuerfrei; für das Laden zuhause gibt es Pauschalen oder die Abrechnung nach Zähler.

Unser Vorgehen

Wir stellen Ihnen für zwei oder drei Modelle Leasingrate, geldwerten Vorteil und geschätzte Energiekosten nebeneinander — auf einer Seite. Damit gehen Sie zu Ihrem Arbeitgeber oder Steuerberater und haben eine belastbare Grundlage.

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